Pressemeldung der Bundesnetzagentur vom 28.03.2024
Zum 1. April 2024 vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR). Auch die Nutzerführung im System wird modernisiert.
Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung
, sagt
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Solarboom im Register ablesbar
Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im
MaStR
registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke. Das zeigt, dass die Energiewende in der breiten Bevölkerung angekommen ist. Deshalb ist eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen unerlässlich. Durch die Vereinfachung der Registrierung ebnet die Bundesnetzagentur den Weg für alle Anlagen, ein wirksamer Teil der Energiewende zu sein.
Weitere Entbürokratisierung
Der Deutsche Bundestag berät zurzeit über ein Gesetzespaket zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus. Darin wird voraussichtlich auch geregelt, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken die im
MaStR
einzutragenden Daten weniger werden. Beispielsweise soll bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden.
Zudem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im
MaStR
wird dann ausreichend sein. Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.
Unter der Internetadresse
www.marktstammdatenregister.de
kann das
MaStR
aufgerufen werden. Mit wenigen Klicks können Daten zu 5
Mio.
Anlagen und 3,5
Mio.
Anlagenbetreibern und andere Marktakteuren aufgerufen werden. Filter, Sortier-, Berechnungs- und Downloadfunktionen ermöglichen eine gezielte Recherche in den Daten. Personenbezogene Daten sind geschützt und werden nicht öffentlich angezeigt.
(Quelle Bild: AI generiert)
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240328_MaStR_Reg.html?nn=659670