Energieausweise für bestehende Wohngebäude sind bei Verkauf und Vermietung seit Juli 2008 Pflicht (bei Gebäuden ab Baujahr 1965 gilt die Pflicht seit Januar 2009). Gebäude, die vor 1978 erbaut wurden und nicht mehr als vier Wohneinheiten haben, müssen einen Bedarfsausweis nachweisen. Miet- und Kaufinteressenten können die Vorlage des Ausweises einfordern. Bei Eigenbedarf und solange kein Mieterwechsel ansteht, besteht aktuell keine Ausweis-Pflicht. | |
Ein verbrauchsorientierter Ausweis dokumentiert den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Der Bedarfsausweis hingegen gibt deutlich mehr Aufschluss über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und über das Energiespar-Potenzial bei einer Sanierungsmaßnahme. Er berechnet aus dem Ist-Zustand von Dämmung und Heiztechnik den Energiebedarf des Gebäudes. Ordnungsgemäße Energieausweise gelten zehn Jahre. Wer schon vor den jeweiligen Stichtagen einen gültigen Ausweis ausstellen lässt, steigert bereits jetzt den Wert seiner Immobilie, kommt in den Genuss der günstigen Einführungspreise und vermeidet den „Einführungsstau“ mit höheren Preisen bei Beginn der öffentlichen Pflichteinführung. Ohnehin gilt: je früher Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, desto weniger wird unnötig Energie verschwendet.
Weitere Informationen bzgl. Energieausweise finden Sie unter www.endomo.de. |
Energieausweise sind Pflicht!
19. Februar 2015
Energieberatung