Fördermittel-Übersicht

Sanieren und kassieren

Fördermittel-Übersicht Bund

KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ für Brennwertkessel, KWK-Anlagen (Blockheizkraftwerk, Einzelanlagen, Brennstoffzellen), Wärmedämmung Außenwände / Dach / Kellerdecke, Fenstererneuerung, Einbau einer Lüftungsanlage, Heizungsaustausch:

  • 5% Zuschuss bei Einzelmaßnahmen (max. Euro 2.500),
  • 10% Zuschuss bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 (max. Euro 7.500),
  • 17,5% Zuschuss bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 (max. Euro 13.125) oder
  • zinsverbilligtes Darlehen (Kreditvariante): bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 zusätzlich Tilgungszuschuss von 5% des Zusagebetrages (bei KfW 70 12,5%)

Antrags- und Bewilligungsstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 10865 Berlin, www.kfw-foerderbank.de

KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“: Zuschuss für den Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen, für die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizanlagen sowie für qualifizierte Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen; Antrags- und Bewilligungsstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 10865 Berlin,www.kfw-foerderbank.de

KfW-Programm „Erneuerbare Energien“: zinsverbilligtes Darlehen und teilweise Tilgungszuschuss für Photovoltaik-, Wasserkraft-, Biomasse- und Tiefengeothermieanlagen sowie für Solarkollektoranlagen ab 40 qm. Antrags- und Bewilligungsstelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 10865 Berlin, www.kfw-foerderbank.de

Zuschuss für Vor-Ort-Energiesparberatungen bei Wohngebäudendurch Architekten, Ingenieure, Gebäudeenergieberater des Handwerks; Antrags- und Bewilligungsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn / Ts., www.bafa.de; Anträge können bis 31.12.2009 gestellt werden.

Zuschuss als „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ für thermische Solaranlagen bis 40 m2Bruttokollektorfläche, Pelletkessel von 5 – 100 kW, luftgeführte Pelletöfen von 5 – 100 kW, Holzhackschnitzelanlagen von 5 – 100 kW, Scheitholzvergaser-Kessel von 15 – 50 kW, effiziente Wärmepumpen. Bei besonders innovativen Maßnahmen sogar erhöhter Zuschuss. Antrags- und Bewilligungsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn / Ts., www.bafa.de

„Richtlichen zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen“ – Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW. Antrags- und Bewilligungsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn / Ts.,www.bafa.de

„Erneuerbare Energien-Gesetz – EEG“: gesetzlich vorgeschriebene Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik (Mindestvergütung 2009: 43,01 Ct./kWh), Biomasse, Wasserkraft, Geothermie. Antrags- und Bewilligungsstelle: der regional zuständige Stromnetzbetreiber

Fördermittel-Übersicht Baden-Württemberg

Zuschuss für Energie-Spar-Check (energetische Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern und der Heizungsanlage durch speziell ausgebildete Handwerksmeister); Antrags- und Bewilligungsstelle: Baden-Württ. Handwerkstag e.V., 70191 Stuttgart, www.energiesparcheck.de

Zinsverbilligtes Darlehen „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ für solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Holzvergaser-Zentralheizungen, Wärmepumpen, Erdwärmeübertrager, Kraft-Wärme-Kopplung bei Wohngebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten. Antrags- und Bewilligungsstelle: Banken und Sparkassen; L-Bank, 70174 Stuttgart, www.l-bank.de

Fördermittel-Übersicht Nordrhein-Westfalen

Eine Übersicht über die weiteren Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie unter www.energieagentur.nrw.de/foerderung

Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Quelle: www.endomo.de; Stand: April 2009

 

 

Fördermittel-Übersicht Österreich

Im Allgemeinen richten sich die Fördermittel-Zusagen in Österreich nach Einkommen, Größe der Immobilie und danach, ob es sich um den Haupt- oder den Nebenwohnsitz dreht. Je nach Bundesland gelten dabei folgende Einzelheiten:

Burgenland

  • Förderung für gut gedämmte Außenwände und Energie einsparende Dächer
  • die Förderhöhe wird über ein Ökopunktsystem berechnet und fällt von Objekt zu Objekt unterschiedlich hoch aus. Wird im Ortskern gebaut, kann es eine zusätzliche Förderung geben, die im Normalfall 50 € pro m² beträgt, jedoch maximal 10.000 €.

Kärnten

  • Fördermittel für energiesparende Maßnahmen bei Neubauten, ökologische Bauweisen, sowie die Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaik)
  • auch hier ist die Förderhöhe vom Objekt abhängig. Jedoch gibt es keine Zusatzförderung für das Bauen im Ortskern.

Niederösterreich

  • Energie sparende und nachhaltige Bauweisen, sowie moderne Heizungsanlagen können hier Fördermittel in Höhe von bis zu 30.000 € einbringen.

Oberösterreich

  • Förderdarlehen für Energiesparer wie folgt gestaffelt:
    • 37.000 € bei einer Energiekennzahl von max. 60 kWh/m²/Jahr
    • 47.000 € bei einer Energiekennzahl von max. 50 kWh/m²/Jahr
    • 54.000 € bei einer Energiekennzahl von max. 30 kWh/m²/Jahr
    • 57.000 € bei einer Energiekennzahl von max. 10 kWh/m²/Jahr

Salzburg

  • Förderung von Energie sparenden Maßnahmen, Nutzung erneuerbarer Energien und ökologischer Bauweise
  • bei der Bewertung der Höhe der Fördermittel gibt es ein Punktesystem, nach welchem sich die Mittel richten.

Steiermark

  • um die Wohnbauförderung zu erhalten, dürfen keine fossilen Brennstoffe verwendet werden.
  • außerdem darf der Raumwärmebedarf 60 kWh/m² und Jahr nicht überschreiten. Je geringer der Raumwärmebedarf, desto höher die Förderung
  • verwendet man dazu noch alternative Energie sparende Maßnahmen kann man mit einer gesamten Fördermenge von bis zu 27.000 € rechnen

Tirol

  • Mindestwärmedämmung der Gebäudehülle wird vorausgesetzt
  • zusätzliche Unterstützung gibt es bei ökologischen Bauweisen oder sonstigen umweltfreundlichen Besonderheiten

Voralberg

  • Förderung bei Neubauten ist abhängig von Standort und Planung, Energiebedarf, Materialauswahl, Innenraum und Haustechnik
  • eine Förderung ist nur bei einem max. Heizwärmebedarf von 60 kWh/m² und Jahr möglich

Wien

  • Wärmepumpen werden mit bis zu 4.500 € gefördert
  • Die Förderung einer Erdgas-Heizung liegt bei 1.500 € und bei einer Flüssiggas-Heizung bei 1.250 €
  • hinzu kommt ein Förderbetrag bei Niedrighausstandard (Heizwärmebedarf zw. 10 und 50 kWh/m² und Jahr) zwischen 5.800 € und 9.800 €
  • bei einem Passivhaus (Heizwärmebedarf bei max. 10 kWh/m² und Jahr) beträgt der Förderbetrag 11.500 €

 

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